Dienstag, 10. April 2012

Neue Medien, neues Urheberrecht?


Foto: Elizabeth Thomson
Medien und ihre Nutzung verändern sich. Urheber werden zukünftig nicht mehr für die Vervielfältigung bezahlt werden, sondern für die Veröffentlichung. Verwerter sind nicht überholt, sondern notwendiger denn je. Medienpiraterie ist trotzdem sinnvoll und fördert die Medienentwicklung.


Die Medienwelt ist im Umbruch und das nicht erst seit der Digitalisierung. Schon die analogen elektronischen Medien haben die bis dahin gültige Medienwelt maßgeblich verändert. Die Rechtsgrundlage der Medien, in erster Linie das Urheberrecht, stammt jedoch noch aus der Zeit vor den elektronischen und digitalen Veränderungen. Die gesellschaftliche Debatte, ob dieses rechtliche Fundament noch angemessen ist, hat sich zur offenen Feldschlacht mit rationalem, emotionalem und faktischem Schlagabtausch entwickelt. Der Appell gegen den Mausklick. Die Befürchtung gegen die Verständigung. Die Macht gegen die Machenden.
Ich frage mich, wie das Urheberrecht beschaffen wäre, wenn wir es heute schaffen würde. Wie würden wir Recht setzen, wenn die aktuelle Praxis prägender wäre als die vergangene Gewohnheit. Wenn unsere Absicht, ein funktionierendes System zu schaffen, größer wäre als unser Bedürfnis, einen Stellungskampf zu gewinnen, was wäre dann?


Kurze Selbstanzeige
Dieser Frage möchte ich nachgehen, doch wie sehr ich mich anstrenge, auch meine Gedankengänge sind geprägt durch Erfahrung und Gewohnheit. 
Ich veröffentliche seit 20 Jahren in Büchern, Zeitschriften, CD-ROMs und online. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt nicht damit, sondern als Angestellter in einem Verlag. Früher habe ich dazu Anzeigen verkauft, heute layoute ich Zeitschriften. Zwischendurch habe ich gegen Honorar die Redaktion einer Zeitschrift geführt.
Meine Mediennutzung ist in erster Linie digital. Ich lese nur noch per PDF oder App. Meine Musiksammlung habe ich vollständig per CD oder Onlinehandel bezogen und in einer Cloud abgespeichert. Filme und Serien bevorzuge ich im englischen Originalton. Für diese Tonspur leihe ich sie per Versand oder ich ziehe sie mir “irgendwo” aus dem Netz. Wenn sie mir ans Herz wachsen, kaufe ich Serien anschließend. Deutsches Fernsehen und Kino gehen daher vollständig an mir vorbei.


Wen betrifft Urheberrecht?
Vor der “Elektrisierung” der Medien betraf das Urheberrecht nur Urheber und Verwerter. Der Aufwand ein Werk zu vervielfältigen und zu veröffentlichen stellte eine ausreichende Hürde da, um den durchschnittlichen Nutzer von allen Rechtsfragen fernzuhalten. Einen Nachdruck oder eine Schallplatte zu erstellen, war nur mit großem finanziellem Aufwand möglich. Raubkopien waren nur geschäftsmäßig möglich und in diesem Geist wurde das Urheberrecht auch erfunden - um Finanzinvestitionen der Verwerter und die Arbeitsleistung der Urheber zu schützen.
Spätestens jedoch seit jeder zuhause Tonbandaufzeichnungen erstellen konnte, war das Urheberrecht auch ein Thema für Privatnutzer. Darf ich Aufnahmen vom Radio, von Live-Auftritten, von Schallplatten erstellen und im Freundeskreis verschenken? Darf ich sie auf dem Flohmarkt anbieten? Der technische Aufwand für Vervielfältigung und Veröffentlichung war plötzlich gering, obwohl die Qualität der Kopien zu wünschen übrig ließ und im Wesentlichen auf Audio-Medien beschränkt war. Dann kam die Videokassette und es betraf auch Film und Fernsehen. Andere Techniken machten auch Bild und Wort billig kopierbar. Mit 3D-Druckern ist auch die Kopie künstlerischer Gegenstände in Reichweite.
Das Internet gibt jedem zudem die Möglichkeit solche Kopien nicht nur herzustellen, sondern auch zu veröffentlichen. Die technischen Hürden, die das Urheberrecht als Spezialistenproblem bewahrt hatten, sind überwunden. 
Nutzer mischen nicht nur mit, sie mischen sich auch ein. Sie stellen Ansprüche. Wenn ich ein Musikstück gekauft habe, darf ich es für alle meine Endgeräte kopieren? Darf ich es in einer Cloud ablegen, um überall darauf zugreifen zu können? Wenn ich eine DVD an Freunde verleihen darf, warum kann ich ihnen meinen digital erworbenen Film nicht geben? Das sind unbequeme, aber berechtigte Fragen.


Wie arbeiten Urheber und Verwerter zusammen?
Urheber und Verwerter waren gewohnt, mit ihrem Urheberrecht allein zu sein. Ihr Urheberrecht und ihr Geschäftsmodell war eine untrennbare Einheit; gemeinsam entwickelt, gemeinsam gewachsen und gemeinsam gehegt. Das Rechtsmodell und die technischen Möglichkeiten griffen nahtlos ineinander. Sie bestimmten die Arbeitsteilung zwischen Urheber und Verwerter.
Der Urheber erschafft Werke nach eigenem Ermessen als Ausdruck seiner Persönlichkeit. Die Verwerter wählen aus, was veröffentlicht werden soll, bereiten das Werk zur Vervielfältigung auf und erledigen die mit der Veröffentlichung verbundenen logistischen Aufgaben. Die Verwerter leisten also drei Funktionen: Selektion, Herstellung und Vertrieb. 
Die Selektion trägt unterschiedlichste Namen. Sie kann Programmgestaltung, Redaktion, Lektorat oder Agentur heißen. Die Auswahl hat zwei Richtungen. Sie bestimmt, welche Werke überhaupt in den Genuss einer aufwändigen Produktion kommen. Nicht jeder Roman wird veröffentlicht, nicht jedes Drehbuch verfilmt. Außerdem dient die Selektion auch als Empfehlung. Der Artikel in einer Zeitung ist eine Empfehlung der Redaktion, die Sendung im Samstagabendprogramm soll mehr Aufmerksamkeit bekommen als die im Nachtprogramm. Um beide Ansprüche zu erfüllen, entsteht in der Praxis eine Kopplung beider Auswahlkriterien. Was genutzt werden will, wird produziert - was produziert wird, soll genutzt werden. Ein kleiner Kreis auswahlberechtigter Personen entscheidet, ob ein Werk den Weg vom Urheber zum Nutzer überhaupt antreten kann. Dieser Selektionselite wird im traditionellen Mediengeschäft ein besonderer Status gewährt. Das reicht von gesellschaftlichem Ansehen für Redakteure, Lektoren und Verleger bis zu Sonderprivilegien im Wirtschafts- und Arbeitsrecht für Verwerter. Die aktuelle Debatte über die Einführung eines Leistungsschutzrechts wurzelt in dieser traditionellen Wertschätzung.


Welche Werke schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht bestimmt zunächst, was ein schützenswertes Werk ist. Dazu ist eine persönliche Schöpfungsleistung erforderlich, was bedeutet nur Personen können Werke schaffen. Tiere und Software mögen malen oder musizieren, aber Urheberrechte können sie nicht haben. Das Werk muss zudem eine nennenswerten geistigen Gehalt und eine sogenannte Schöpfungshöhe haben. Was das genau bedeutet, wird gelegentlich vor Gericht diskutiert. Unstrittig ist, dass “Ich liebe dich, Klaus-Günther” zwar Ausdruck der Persönlichkeit sein mag, aber wenig geistigen Gehalt und überhaupt keine Schöpfungshöhe hat. Es ist eine Alltagsäußerung und wir müssen nicht befürchten, dass uns das Urheberrecht irgendwie in die normale Kommunikation hineingrätscht, weil wir etwas sagen, was in einem Film oder Buch auch schon mal gesagt wurde. 
Außerdem verlangt das Urheberrecht, dass ein Werk eine wahrnehmbare Formgestaltung hat. Oder verständlicher formuliert: eine Idee ist Freiwild, ihre Umsetzung in Text, Bild, Programmcode oder jede andere Form ist geschützt. Drehbuchautoren, die mit ihrer Idee für einen Film oder eine Serie, nach einem Studio suchen, haben keinen urheberrechtlichen Schutz. Sie gehen das Risiko ein, dass ein Studio die Idee aufnimmt und von einem anderen ausarbeiten lässt. Das Urheberrecht schützt nicht, was der Urheber im Kopf hat, sondern was er in Händen hält.


Wie schützt das Urheberrechts den Urheber?
Der Urheber entscheidet, ob ein Werk veröffentlicht wird. Das klingt banal, denn welcher Autor, welcher Musiker will nicht veröffentlichen? Doch dieses Recht gilt nicht nur für berufsmäßige Urheber. Es gilt auch für Menschen, die E-Mails schreiben, die unter der Dusche singen, oder im Schlafzimmer Videos drehen. Ob ich mich ins Licht der Öffentlichkeit stelle, ist eine weit reichende Entscheidung und sie muss mir als Person erhalten bleiben.
Wenn ich veröffentliche, sollte meine Urheberschaft anerkannt werden. Dass man sich nicht mit fremden Federn schmücken soll, ist auch ein gesellschaftlicher Konsens. Ob es ein Recht auf anonyme Veröffentlichung oder ein Recht auf Pseudonym gibt, ist vielleicht diskutabel.
Mein Werk ist Ausdruck meiner Persönlichkeit. Mein veröffentlichtes Werk stellt mich also öffentlich dar. Wenn es nachträglich verändert wird, manipuliert das mein Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit. Auch als Nutzer will ich authentische, unmanipulierte Äußerungen, die ich ihrem Urheber zurechnen kann.
In diesem Teil des Urheberrechts sind Fragen der Identität betroffen. Sie haben wenig mit wirtschaftlicher Nutzung zu tun und übertragen vielmehr Grundbegriffe des Umgangs, von Authenzität und Würde des Urheber auf sein Werk. Ähnliche Regelungen finden sich auch an anderer Stelle, z.B. zum Recht am eigenen Bild im Kunsturheberrecht. Diese Urheberpersönlichkeitsrechte stehen für mich nicht zur Debatte, weil ganz ähnliche Rechte im normalen menschlichen Miteinander nicht zur Debatte stehen.


Wie schützt das Urheberrecht die Verwertung?
Darüber hinaus gibt das Urheberrecht die Verwertungsrechte zunächst an den Urheber. Wenn er sich entschieden hat, dass sein Werk veröffentlicht wird, kann er die verschiedenen Formen der Veröffentlichung reglementieren. Er kann entscheiden, dass sein Text gedruckt, aber nicht gesungen oder verfilmt werden darf. Er entscheidet, ob die Kopien nur in Deutschland oder auch in anderen Ländern vertrieben werden dürfen. Er entscheidet, ob die Herstellung neuer Kopien auf einen Zeitraum begrenzt wird.
In der traditionellen, also sehr aufwändigen Produktionsweise vergibt der Urheber diese Rechte an einen Verwerter. Der älteste Begriff für diese Art der Geschäftsbeziehung ist Verleger, den er legt die finanziellen Mittel für die Produktion des Werkes vor. Heute würde man das Investor nennen. Da der Verwerter aber inzwischen nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Herstellung und die Verbreitung organisiert, lässt er sich die entsprechenden Rechte vom Urheber übertragen und wickelt die Finanzen vollständig selbst ab.


Wie finanzieren sich Urheber und Verwerter bisher?
Verwerter nehmen Geld aus dem Verkauf von Werken oder aus dem Implementieren von Werbung ein. Der Verkauf kann einzeln oder im Abonnement erfolgen, wobei der Einzelverkauf meist über den Einzelhandel abgewickelt wird und das Abonnement meist direkt vom Hersteller bezogen wird. Über die Werbefinanzierung wird die Aufmerksamkeit, die ein Werk erreichen wird, genutzt, um Angebote von Dritten bekanntzumachen. Damit gewinnt die Werbefinanzierung Einfluss auf die Selektionskriterien. Was genutzt werden will und werberelevante Aufmerksamkeit erzeugt, wird produziert - was produziert wird, soll genutzt werden.
Urheber finanzieren sich in aller Regel über die Verwerter. Von ihnen erhalten sie verkaufsabhängige oder feste Beträge für die Übergabe der Verwertungsrechte. Bei Büchern und Musik sind erfolgsbezogene Honorare die Regel, während bei Zeitungen, Zeitschriften, Film und Software Festhonorare oder Gehälter die Regel sind. Mischformen von Fixum plus Erfolgshonorar sind allerdings nicht ungewöhnlich.
Urheber haben jedoch noch weitere Einnahmequellen. Sehr oft bieten sie basierend auf ihren Werken Zusatzservices an: Auftritte in Form von Konzerten, Lesungen, Vorträgen oder Seminaren, aber auch Dialog mit ihren Nutzern, z.B. Autogrammstunden, Beratungsdienste, Leserfragen.
Erwähnen möchte ich auch noch das Mäzenatentum. Hier werden bestimmte Urheber von Einzelpersonen, Gesellschaften und neuerdings auch durch Crowdfunding für kommende Werke gefördert. Das Mäzenatentum spielt in einigen Bereichen, z.B. in der Wissenschaft, eine wesentliche Rolle für die Finanzierung der Urheber, ist insgesamt aber eher ein Sonderfall.


Warum verändert sich die Medienwelt?
Die Medienwelt könnte sich nicht radikaler wandeln. Schon heute kann jeder vervielfältigen und jeder kann veröffentlichen. Mit dem Leitbild von teurer Produktion und aufwändiger Verbreitung verträgt sich das nicht.
Solch einen Paradigmenwechsel kennt die Mediengeschichte bereits. Während in der Antike ein Urheber zwar ein Werk geschaffen hat, unterlag die Verbreitung von Kopien weder seiner Kontrolle, noch die eines von ihm beauftragten Verwerters. Vielmehr entschieden vermögende Nutzer darüber, welche Werke ihnen den Aufwand wert waren, sie zu vervielfältigen. Bücher mussten manuell abgeschrieben, Theaterstücke aufwändig inszeniert, Kunstwerke aufwändig transportiert werden. Damals galt der Urheber wenig. Oft wurde er nicht einmal erwähnt. Das Werk war entscheidend und wertvoll. Zudem waren Medien eine Seltenheit und nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Wenige Urheber schufen Werke für wenige Nutzer.
Dann kam die Drucktechnik. Statt Einzelproduktion bei Bedarf wurde die Mengenproduktion auf Vorrat finanziell sinnvoll. Doch wer viel Geld in die Produktion einer Auflage steckt, will sie auch verkaufen, muss sich daher intensiv um den Vertrieb kümmern. Die Bedeutung von Planung und Vorausschau nahm zu. Die Bedeutung von Urheber und Verwerter stieg, denn das Werk war nun von seinem Ursprung abhängig. Ohne Mengenproduktion lohnte sich das Vervielfältigen nicht mehr. Wenige Urheber schufen Werke für eine ständig wachsende Nutzerschaft. Ähnliches erlebte die Musik mit der Ton- und das Schauspiel mit der Filmaufzeichnung. Auch der Rundfunk ist eine Kommunikation von wenigen mit vielen. 
Heute kann jeder ein Urheber sein, jeder vervielfältigen und jeder veröffentlichen. Viele Urheber schaffen Werke für viele Nutzer. Das Mengenverhältnis ist viel ausgewogener. In solch einer gleichwertigen Beziehung ist eine Elite, die allein entscheidet, was der Rest nutzen wird, nicht akzeptabel. Das zeigt sich deutlich in der veränderten Nutzung von Medien.
Der bisherige Medienkonsum ist davon geprägt, dass die verfügbare Auswahl knapp ist. Ein Roman, eine Musik-CD, eine DVD sind eine Weile zu kaufen. Sie werden in Großmengen hergestellt, wenn sie neu sind, und eine gewisse Zeit nachproduziert, doch irgendwann sind sie nicht mehr verfügbar. Daher muss man Medien besitzen. Regale voller Bücher, CD-Schränke, DVD-Sammlungen. Ich muss sie schnell kaufen, bevor es sie nicht mehr gibt.
Digitale Medien lassen sich nicht auf diese Weise verknappen. Sie können ohne große Mühe vervielfältigt und verbreitet werden. Kopierschutz ist eine Hürde, aber diese Hürde ist lächerlich im Vergleich zum Aufwand der mit vergangener Technik für eine Kopie erforderlich war. Kopierschutz ist nur der Versuch, alte Zustände in neuen Umgebungen aufrecht zu erhalten. Digitale Nutzer erwarten Kopierbarkeit. Das ist der ursprüngliche Zweck der Digitalisierung.
Für digitale Medien ist nicht wichtig, ob ich sie besitze, wichtig ist, ob ich sie erreiche. Das Lexikon im Regal nutzt mir nicht, wenn ich unterwegs etwas nachschlagen will. Wenn ich einem Freund ein Lied vorspielen möchte, will ich nicht erst nach Hause fahren, um die CD zu holen. Der Besitz einer Kopie, der für Jahrtausende entscheidend war, wird bedeutungslos. Der Zugriff ist entscheidend. Die Verbreitung von Medien ist kein Handel mit Waren mehr; sie wird zur Dienstleistung. 
Die Auswahlleistung, die Programmredaktionen geleistet haben, verliert an Bedeutung. In einer Kommunikation vieler Urheber mit vielen Nutzern verändert sich das Gewicht einer Meinungselite. Wenn Tausende einen Roman empfehlen, womöglich gar Freunde und Verwandte, deren Meinung wir einschätzen können, wie wichtig ist dann noch das Urteil eines Literaturexperten? Wenn die Finanzierung keine Hürde mehr für die Veröffentlichung ist, werden Auswahl-Experten nicht mehr gebraucht. Teure, personalintensive Produktionen wird diese Veränderung nicht betreffen. Hier benötigen wir eine Vorabauswahl, die beurteilt und entscheidet, welche Filme, welche Serien, welche Software-Großprojekte zur Veröffentlichung finanziert werden. Wo sich die Gesellschaft ein Überangebot nicht leisten kann, wird weiterhin eine Elite über das verfügbare Angebot entscheiden. In allen anderen Fällen werden die Nutzer selbst entscheiden, was der Beachtung wert ist. Sicherlich werden auch Experten und Berühmtheiten Einfluss auf diese Entscheidung nehmen. Doch sie reden nur noch mit, wenn es um die Nutzungsentscheidung geht - nicht mehr bei der Produktionsentscheidung.


Wie werden Urheber und Verwerter weiterhin Geld verdienen?
Wenn etwas unbegrenzt vervielfältigt werden kann, dann kann das einzelne Exemplar nichts wert sein. Das ist eine zwingende marktwirtschaftliche Folgerung. Piraterie ist illegal, aber wirtschaftlich vernünftig - das gilt online genauso wie seinerzeit in den Gewässern der Karibik.
Eine Verschärfung der Rechtslage und der Strafverfolgung könnten eine Lösung sein, wenn dies nicht vor der faktischen Macht der Digitalisierung kapitulieren müsste. Ohne nennenswerte Ressourcen zu benötigen, wird dezentral kopiert und veröffentlicht. 
Kontrolle der Nutzung, geschweige denn Durchsetzung der Rechte ist ein Kampf gegen die Hydra. Je mehr Köpfe man abschlägt, desto mehr wachsen nach und umso attraktiver sind sie. Und der Gegner der Hydra ist kein strahlender Held; er ist ein alter Besserwisser, ein kleinkrämerischer Besserwisser, der Regeln von gestern zitiert und die Realität von heute nicht wahr haben will. Das bisherige Geschäftsmodell der Verwerter basiert auf dem Wert von Auswahl, Vervielfältigung und Verbreitung. Das alles wird wertlos. Auswählen, vervielfältigen und verbreiten kann jeder. Warum sollte jemand dafür zahlen?
Verwerter müssen sich dem Paradigmenwechsel anpassen, denn wir brauchen sie zukünftig dringender als im Augenblick. Sie sollen Nutzer nicht mehr mit einer Kopie abspeisen, die sie selbst archivieren müssen. Sie sollen Nutzern jederzeit Zugriff auf das Verwerter-Archiv geben. Sie sollen alte Werke jederzeit zugänglich halten. Sie sollen ungewöhnliche, kuriose oder seltsame Werke genauso leicht auffindbar machen wie anerkannte oder massentaugliche Werke. Nutzer brauchen nicht mehr die Auswahl, sondern die Vielfalt. Wozu aber die Mühe? Wer wird das bezahlen? Warum wird das jemand bezahlen?
Medienwerke sind wie Segelschiffe. Eine einzelne Galeone wird leicht Opfer von Piraten, ein ganzer Konvoy nicht. Ein in sich abgeschlossenes Medienwerk zu kopieren, ist leicht. Eine ständig wachsende Datenbank von mit einander vernetzten Beiträgen, die Nutzerkommentare haben, die von überall aus genutzt werden können und mühelos auf jedes Endgerät konvertiert werden, ist immun gegen Kopien. Jede Kopie wäre nur eine Momentaufnahme, veraltet schon wenige Augenblicke später und damit beschädigt. Zudem geht mit der Kopie der Service verloren, die Erreichbarkeit, die Vernetzung, die neuen Zusatzfunktionen. Jede Kopie wäre weniger wertvoll.
Die Verwertung funktioniert zukünftig über dauerhafte Beziehungen. Umfangreiche Dienstleistungen der Verwerter, die im Abonnement bezahlt werden. Einzelne Werke können die Nutzer auch irgendwo im Netz finden, aber nicht so einfach, nicht so komfortabel und nicht mit der Community, die Beurteilung und Verknüpfung mit weiteren Werken leistet.
Nutzer zahlen in Zukunft nicht mehr für Kopien. Nutzer zahlen für Service, die ihre Mediennutzung angenehmer machen. Und Werbekunden zahlen für den Zugang zur Wahrnehmung dieser Nutzergruppen.
Verwerter benötigen Urheber, um die Nutzer und die Werbekunden zu versorgen. Urheber benötigen Verwerter zur Finanzierung und um ihr Werk mit den Servicefunktionen auszustatten, die Nutzer erwarten: Erreichbarkeit und Vernetzung. Da der Verkauf von Kopien in sich zusammenbricht, werden Urheber seltener von Erfolgshonoraren abhängig sein und häufiger mit festen Beträgen rechnen können. Star-Urheber werden immer noch Fixum plus Provision durchsetzen können. Sie erhalten aber nicht mehr primär Anteile am Verkauf von Kopien, sondern werden für das Werk bezahlt und wie wichtig es für die Nutzergruppe ist.


Die Änderungen für Urheber, Verwerter und Nutzer im Überblick
Urheber werden bezahlt, wenn sie sich für einen bestimmten Verwerter entscheiden. Sie werden nicht mehr für die Vervielfältigung, sondern für die Veröffentlichung bezahlt.
Ein Teil der Verwerter wird sich zu großen Datenbank- und Servicedienstleistern verändern, die von Nutzern für den Zugang, die Vernetzung und den Komfort bezahlt werden. Von Werbetreibenden erhalten Verwerter weiterhin Geld, um von interessanten Nutzergruppen wahrgenommen zu werden.
Der andere Teil der Verwerter wird zu kleinen Agenten- oder Programmbüros werden, die Auswahl und Empfehlung insbesondere für aufwändige Produktionen leisten. Sie konsultieren den Finanzinvestoren bei der Auswahl, welche Projekte die Investition wert sind.
Nutzer zahlen nicht mehr für die Kopie. Der Besitz einzelner Exemplare wird nebensächlich. Geld fließt nicht für einzelne Werke, sondern für den Zugang zu Bibliotheken, Datenbanken oder Sendern und für die Nutzung ihrer Zusatzdienste.


Welche Änderungen am Urheberrecht benötigen wir?
Eigentlich kann das Urheberrecht so bleiben wie es ist. Das Urheberpersönlichkeitsrecht wird weiterhin dringend benötigt, um die Identität die Nachvollziehbarkeit öffentlicher Äußerungen zu schützen. Das Recht zu entscheiden, ob ein Werk veröffentlicht wird oder nicht, wird zum entscheidenden Hebel für die Finanzierung der Urheber werden. Dahinter verlieren die einzelnen Verwertungsrechte an Bedeutung. Ihre Durchsetzung wird kaum noch verfolgt werden. Vielleicht wäre es hilfreich, diese Teile des Urheberrechts einzuschränken.
Schwierig ist allerdings die Übergangszeit. Verwerter, die sich nicht verändern wollen, werden ihre Rechte in alter Gewohnheit durchsetzen, um ihr Überleben zu verlängern. Menschlich ist das verständlich. Rechtlich ist es korrekt. Strategisch ist es falsch. Ich hoffe, wir können sie motivieren, den Mut zur Veränderung aufzubringen.